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Pferde-Lebensversicherung
Seit geraumer Zeit wird bei den Pferdeversicherungen eine erweiterte Pferde-Lebensversicherung dem Besitzer von Pferden angeboten. Dies sollte man als Reiter nicht ungelesen an sich vorbeigehen lassen, denn in diesem Paket kommt auch eine sehr wichtige Klausel, betreffend der Operationskostenversicherung für Pferde als Einzel- oder Zusatzbaustein im Vertrag, vor. Das bedeutet, dass die Besitzer neben der sogenannten Allgefahrenabdeckung noch eine reine Unfalldeckung für Pferde abschließen können.
Ebenfalls ist bei der neuen Pferde-Lebensversicherung der Zusatzbaustein der Operationskostenbeihilfe möglich. In die sogenannten Zusatzbausteine für die Versicherung werden aber nur Pferde aufgenommen, die absolut gesund sind und die älter als 7 Tage sind.
Die Pferdelebensversicherung deckt viele Bereiche ab und bietet weiterhin einen Schutz bei Tod oder sogar Nottötung des Tieres an. Das wiederum wieder nur, wenn das Tier infolge einer Krankheit oder eines stattgefundenen Unfalls nicht mehr in der Lage ist, sein Leben fortzuführen. Bei Zuchtpferden gilt bei einer Pferde-Lebensversicherung, dass hier der Sonderfall, dauerhafte Unbrauchbarkeit zum Reiten beziehungsweise zum Fahren besteht oder auch der Fakt der dauernden Zuchtuntauglichkeit gegeben ist.
Die gesamte Unfalldeckung wurde neu und sehr günstig für die Kunden gestaltet. Die neuen Regelungen gelten auch für die Unfalldeckung, die nur gewählt werden sollte, wenn man einen Versicherungsschutz der Pferde-Lebensversicherung nur für die eventuelle Verunfallung des Tieres einsetzen möchte. In die neue Unfallversicherung werden aber auch nur die Pferde aufgenommen, die bislang wegen ihres Alters nicht mehr in die Zusatzklausel Allgefahrendeckung versichert werden konnten.
Bei der neuen Operationsversicherung für Pferde handelt es sich um einen Zusatzbaustein in der Pferde-Lebensversicherung, die als sogenannter Einzelvertrag den Versicherungskunden angeboten wird. Hier werden Kosten, auch für Narkose, bis zu 100 Prozent durch die Pferde-Lebensversicherung übernommen. Allerdings muss hierbei ganz deutlich dargelegt werden, dass die durchgeführte oder durchzuführende Operation in einer Tierklinik und nicht in heimischer Umgebung durchgeführt worden ist oder wird.
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